Rechtliches
Beide Parteien behandeln nicht allgemein bekannte kaufmännische und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Der Kunde beachtet alle für Verwendung, Ausfuhr, Einfuhr und Weiterlieferung geltenden gesetzlichen Anforderungen. Er stellt Nawrot die für Zoll, Exportkontrolle und Produktdokumentation erforderlichen Angaben rechtzeitig zur Verfügung. Nawrot darf die Leistung verweigern, soweit sie gegen zwingende gesetzliche Verbote verstoßen würde.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.